Einsicht- und Stellungnahme zu Grundfunktionalen Schwerpunktorten in der Kreisverwaltung Barnim vom 27. Mai bis 31. Juli
Am 12. Mai beschloss der Vorstand der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Uckermark-Barnim die öffentliche Auslegung des Teilregionalplanes Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) ab dem 27. Mai bis zum 31. Juli.
Ein Schwerpunkt in diesem Teilplan ist die Ausweisung von 14 Orten als GSP. Diese Orte werden entsprechend den Regelungen des Landesentwicklungsplanes zusätzliche Funktionen der Daseinsvorsorge ausfüllen. Dabei geht es zum Beispiel um Ausweisung von Siedlungsflächen oder Einzelhandel und um eine stärkere Berücksichtigung im Öffentlichen Verkehrsnetz, das insgesamt weiter entwickelt werden muss.
Sie übernehmen damit die Rolle der ehemaligen Grundzentren wieder, die durch die damalige SPD/CDU-Landesregierung 2009 abgeschafft worden waren. Unter der SPD/LINKEN-Koalition war es ein grundsätzliches Anliegen der LINKEN, diese Zentren zur Entwicklung und Stabilisierung vor allem des länglichen Raumes wieder einzuführen. Das ist mit dem neuen Landesentwicklungsprogramm Mitte 2019 geschehen und wird nun umgesetzt.
Die RPG analysierte alle infrage kommenden Orte, denn sie mussten mehrere Voraussetzungen erfüllen wie den Bestand an ärztlicher Versorgung, Schulen, Seniorenbetreuung, Anbindung an den ÖPNV. Dabei wurden die Kriterien flexibel angewandt, um zum Beispiel der besonderen Rolle von Gemeinden oder Ortsteilen wie Fürstenwerder (Uckermark) oder Groß Schönebeck (Barnim) im ländlichen Raum zu entsprechen. In der Region Barnim-Uckermark schlug die RPG folgende Orte als künftige Schwerpunktorte vor: Biesenthal, Boitzenburg, Brüssow, Fürstenwerder, Gartz, Gerswalde, Gramzow, Groß Schönebeck, Joachimsthal, Lychen, Oderberg, Passow, Wandlitz und Werneuchen.
Die Auslegung der Unterlagen wird in den Kreisverwaltungen Barnim und Uckermark barrierefrei und entsprechend der Pandemie-Abstandsgebote erfolgen, so dass Einsichtnahme und Abgabe der Stellungnahmen nicht eingeschränkt sind. Ziel ist es, nach der öffentlichen Auslegung und der Abwägung der Stellungnahmen Ende des Jahres einen Beschluss über die Schwerpunktorte zu fassen. Sie könnten damit ab 2021 mit jeweils jährlich 100.000 Euro durch Landeszuweisungen in ihrer Entwicklung und Funktion unterstützt werden.
Ralf Christoffers, Mitglied Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim