Mehr Beitragsfreiheit in den Kitas

Seit dem letzten Jahr schon können alle Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Kitas kostenlos besuchen. Jetzt hat die Landesregierung die Beitragsfreiheit um den nächsten Schritt erweitert:

Alle Kinder aus Familien, die Sozialleitungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, werden ab 1. August 2019 beitragsfrei in der Kita betreut. Diese Beitragsfreiheit gilt für Kinder:

  • in der Krippe (bis vollendetem 3. Lebensjahr),
  • im Kindergarten (vom 3. Lebensjahr bis zum Jahr vor der Einschulung),
  • im Hort (bis zum Ende der Grundschule) und
  • in der Kindertagespflege.

Die wichtigsten Informationen finden Sie in der Broschüre Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung.